Allgemeine Geschäftsbedingungen
Photograph Rudi Wyhlidal
I. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Fotografen ein Unternehmer im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Diese gelten – sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird – auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 Soweit in diesen AGB von "Lichtbild(ern)" die Rede ist, umfasst dies gleichermaßen Bewegtbildinhalte (Video, Film, Shortform-Videos) sowie für Social-Media-Zwecke erstellte Inhalte jeder Art, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
II. Urheberrechtliche Bestimmungen
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA deutlich und gut lesbar, insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Rudi Wyhlidal, oder www.rudiwyhlidal.com. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung (Punkt 2.2) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotografen die Webadresse mitzuteilen.
2.6 KI-gestützte Bearbeitung und Nutzung: Der Fotograf ist berechtigt, im Rahmen der Bildbearbeitung und Postproduktion KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen (z. B. zur Retusche, Optimierung oder Formatanpassung); dies berührt die Urheberschaft und die Rechte des Fotografen an den gelieferten Werken nicht. Die Verwendung der gelieferten Lichtbilder oder Videos zum Training, Fine-Tuning oder sonstigen Zwecken im Zusammenhang mit Systemen der künstlichen Intelligenz durch den Vertragspartner oder Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet und gilt als Veränderung im Sinne des Punktes 2.3.
III. Eigentum am Bildmaterial – Archivierung
3.1 Das Eigentum an den Bilddateien (digital) bzw. hergestellten Aufnahmen steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche vom Fotografen hergestellte Bilddateien. Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt. Für in Ausnahmefällen noch analog hergestelltes Filmmaterial (Negative, Diapositive) gelten die vorstehenden Grundsätze sinngemäß; eine Übergabe erfolgt in diesem Fall nur leihweise gegen Rückstellung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen Fotograf und Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht bis auf Widerruf, maximal aber für einen Zeitraum von 30 Jahren archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
IV. Kennzeichnung
4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern, auch bei Vervielfältigungsmitteln bzw. Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber klar identifizierbar ist.
V. Nebenpflichten
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke.
5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, versichert der Auftraggeber, dass er hierzu berechtigt ist, und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Verlust und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen beschränkt. Weitere Ansprüche, insbesondere Reise- und Aufenthaltsspesen, Drittkosten, entgangener Gewinn, Folge- und immaterielle Schäden, sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche bestehen nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Ersatzansprüche verjähren nach 3 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 10 Jahren nach Leistungserbringung.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für Verlust oder Beschädigung übergebener Vorlagen und Produkte/Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
VII. Vorzeitige Auflösung
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen, insbesondere bei Konkurs/Ausgleichsverfahren des Vertragspartners, Zahlungseinstellung, berechtigten Bonitätsbedenken ohne Vorauszahlung/Sicherheit, vom Vertragspartner zu vertretender Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungsausführung trotz 14-tägiger Nachfrist, oder fortgesetztem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung mit 14-tägiger Nachfrist.
VIII. Leistung und Gewährleistung
8.1 Der Fotograf wird den Auftrag sorgfältig ausführen, kann ihn ganz oder teilweise durch Dritte ausführen lassen. Ohne schriftliche Anordnungen des Vertragspartners ist der Fotograf hinsichtlich Durchführung (Bildgestaltung, Modellauswahl, Aufnahmeort, fotografische Mittel) frei. Abweichungen von früheren Lieferungen sind kein Mangel.
8.2 Für Mängel aufgrund unrichtiger Anweisungen des Vertragspartners wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für Umstände außerhalb der Person des Fotografen (Wetterlage, Bereitstellung von Produkten/Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.).
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Der Fotograf kann Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung erfüllen. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung – sonst gilt die Ware als genehmigt und weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Gewährleistungsfrist: 3 Monate.
8.6 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung sind kein erheblicher Mangel.
8.7 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet.
8.8 Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind zu akzeptieren, ohne Schadenersatz- oder Rücktrittsrecht.
8.9 Nutzungsbewilligungen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
IX. Werklohn / Honorar
9.1 Mangels schriftlicher Vereinbarung gilt die jeweils gültige Preisliste, sonst ein angemessenes Honorar.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout-/Präsentationsaufnahmen zu, auch wenn eine Verwertung unterbleibt oder von Dritten abhängt – ohne Preisreduktion.
9.3 Material- und sonstige Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Spesen, Visagisten etc.) sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen und überdurchschnittlicher Organisations-/Besprechungsaufwand sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten.
9.6 Nimmt der Vertragspartner aus eigener Sphäre vom Auftrag Abstand, steht dem Fotografen das vereinbarte Entgelt zu. Bei unbedingt erforderlichen Terminverschiebungen (z. B. Wetter) ist der reservierte Zeitaufwand samt Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Aufrechnung.
9.9 Stornobedingungen: Sagt der Vertragspartner ein bereits vereinbartes Shooting ab, ohne dass eine einvernehmliche Terminverschiebung vereinbart wird, gilt folgende Staffelung des Stornoentgelts, gemessen am zeitlichen Abstand zwischen Absage und vereinbartem Termin:
- Absage 7 bis 6 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Absage 5 bis 4 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- Absage 3 bis 2 Tage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Eine bloße Terminverschiebung, insbesondere aus wetterbedingten Gründen, gilt nicht als Absage und löst keine Stornogebühr aus, sofern ein neuer Termin einvernehmlich vereinbart wird.
X. Lizenzhonorar
10. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, steht dem Fotografen bei Nutzungsbewilligung ein gesondertes Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe zu.
XI. Zahlung
11.1 Mangels anderer Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von 50 % der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Das Resthonorar ist nach Werkbeendigung bzw. Rechnungslegung sofort bar fällig, ohne Abzug und spesenfrei. Bei Überweisung gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang beim Fotografen als erfolgt.
11.2 Bei mehrteiligen Aufträgen kann der Fotograf nach jeder Einzelleistung Rechnung legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.
11.4 Der Eigentumsübergang gelieferter Bilder erfolgt erst mit vollständiger Bezahlung samt Nebenkosten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt.
XII. Datenschutz
12.1 Der Vertragspartner nimmt folgende Datenschutzmitteilung zur Kenntnis; der Fotograf erfüllt damit seine Informationspflichten.
12.1.1 Zweck: Verarbeitung zur Vertragserfüllung/Bestellabwicklung, zur Verwendung der Bildnisse zu Werbezwecken des Fotografen sowie für dessen eigene Werbezwecke.
12.1.2 Datenkategorien: Name, Anschrift, Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adressen, Bankverbindung, Bilddaten.
12.1.3 Übermittlung: an dem Vertrag nahestehende Dritte, Medien (bei entsprechender Vereinbarung) und in die Vertragsabwicklung involvierte Dritte, sofern Vertragsinhalt.
12.1.4 Speicherdauer: solange notwendig für die genannten Zwecke bzw. solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen bestehen.
12.1.5 Rechte des Vertragspartners: Auskunft, Kopien (außer Lichtbilder selbst), Berichtigung/Löschung, Einschränkung, Widerspruch/Widerruf, Datenübertragbarkeit, Kenntnis der Datenempfänger, Beschwerde bei der zuständigen Behörde.
12.6 Kontaktdaten des Verantwortlichen: direkt beim Fotografen unter den bekannten Kontaktdaten.
XIII. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen
13. Der Fotograf ist berechtigt, von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht. Der Vertragspartner erteilt hierzu seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung, verzichtet auf Ansprüche aus § 78 UrhG sowie § 1041 ABGB, und willigt in die entsprechende Datenverarbeitung ein.
XIV. Schlussbestimmungen
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Unternehmenssitz des Fotografen; bei Sitzverlegung auch der alte Sitz.
14.2 Regressforderungen aus Produkthaftung (PHG) sind ausgeschlossen, außer bei nachgewiesenem grob fahrlässigem Verschulden des Fotografen. Es gilt österreichisches materielles Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen, Vertragssprache Deutsch.
14.3 Diese AGB gelten sinngemäß für vom Fotografen hergestellte Filmwerke, Bewegtbild- und Social-Media-Inhalte, unabhängig von Verfahren und Technik.
XV. Laufende Betreuungsverträge (Social-Media-Pakete)
15.1 Für laufende Social-Media-Betreuung (Content-Erstellung, Shortform-Videos, Betreuung im vereinbarten Umfang) gelten ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen die folgenden Regelungen.
15.2 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate ab vereinbartem Startdatum. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
15.3 Das vereinbarte monatliche Pauschalhonorar ist jeweils im Voraus, spätestens bis zum 5. Werktag des jeweiligen Monats, zur Zahlung fällig.
15.4 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Leistungen werden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen des Fotografen verrechnet.
15.5 Für die Kündigung während der Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund gilt Abschnitt VII entsprechend.
15.6 Im Übrigen gelten die vorstehenden Bestimmungen dieser AGB, insbesondere zu Urheberrecht, Nutzungsrechten und Datenschutz, sinngemäß auch für im Rahmen der laufenden Betreuung erstellte Inhalte.
Sie erreichen mich unter folgenden Kontaktdaten:
+43 699 11276188 oder look@rudiwyhlidal.com